Allgemeine Geschäftsbedingungen zwischen dem Verlagshaus Stopfer und einem selbständigen Autor oder einem in anderer gewerblichen und freiberuflichen Tätigkeit das Druckwerk erstellendem Autor

 

§ 1 Geltungsbereich

  1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Verlagshaus Stopfer und dem Autor gelten ausschließlich nachfolgende allgemeine Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Autors werden nur anerkannt, wenn dies durch gesonderte Zustimmung vom Verlagshaus Stopfer in Textform ausdrücklich bestätigt wird. Abweichungen sowohl vom Angebot des Verlagshauses Stopfer als auch von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen einer Vereinbarung in Textform.
  2. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich im Zusammenhang mit einem Angebot des Verlagshauses Stopfer in Textform, welches vom Autor durch Unterschriftsleistung, die in Textform übertragen wird, angenommen worden ist.

 

§ 2 Gegenstand und Annahme des Angebotes

  1. Vereinbarte Dienstleistung ist gemäß des Angebots die Erstellung und der anschließende Vertrieb des im Angebot näher bezeichneten Druckwerks.
  2. Die Vereinbarung über die Dienstleistung erfolgt auf Grund der Unterschrift unter dem vom Verlagshaus Stopfer erstellten Angebot und Übertragung des unterschriebenen Angebots in Textform an das Verlagshaus Stopfer.

 

§ 3. Vergütungsvarianten und deren Mitteilung

Der Autor teilt dem Verlagshaus innerhalb von einer Woche nach Annahme des Angebots in Textform mit, welche der im Angebot genannten Vergütungsvarianten er auswählt. Geht innerhalb der genannten Frist keine Entscheidung über die gewählte Vergütungsvariante ein, gilt die Vergütungsvariante 1 als vereinbart.

 

§ 4 Fälligkeit und Zahlung der Verlagsgebühr

  1. Nach Eingang der Entscheidung über die Vergütungsvariante stellt das Verlagshaus dem Autor eine Rechnung über den jeweiligen Nettobetrag der gewählten Variante zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Alternativ kann zwischen den Parteien durch besondere Vereinbarung in Textform, auch eine Ratenzahlung von bis zu 10 Monaten vereinbart werden.
  3. Der Autor zahlt dann den Rechnungsbetrag innerhalb von spätestens zwei Wochen nach Eingang der Rechnung auf das in dieser genannte Konto des Verlagshauses Stopfer.

 

§ 5 Vereinbarung einer Nachfrist für die Erstellungszeit und Folgen einer Nichteinhaltung der Erstellungszeit

  1. Der Autor wird dem Verleger die genaue Erstellungszeit für das Druckwerk im Rahmen des im Angebot genannten Zeitraum innerhalb von zwei Wochen nach Annahme des Angebots in Textform mitteilen. Erfolgt diese Mitteilung nicht, wird das Verlagshaus Stopfer dem Autor eine Nachfrist von mindestens einer weiteren Woche setzen.
  2. Erfolgt innerhalb der Nachfrist keine Mitteilung, ist das Verlagshaus Stopfer berechtigt, von dem Vertrag fristlos zurückzutreten. Das Verlagshaus kann aber dem Autor gegenüber auch weiterhin den Anspruch auf Erfüllung nach dem angenommenen Angebot geltend machen und Schadensersatz wegen Verzug geltend machen.

 

§ 6 Berechnung der Gewinnbeteiligung und Auszahlung der Vergütung

  1. Das Verlagshaus Stopfer zahlt dem Autor eine variable Vergütung in der vom Autor gewählten prozentualen Höhe des eingespielten monatlichen Nettoergebnisses für das Werk. Unter dem monatlichen Nettoergebnis in diesem Sinne werden die jeweils in einem Kalendermonat tatsächlich von dem Verleger für das Werk vereinnahmten Beträge verstanden, welche mit den Netto-Werbekosten verrechnet werden.
  2. Die Zahlung der Vergütung an den Autor wird nach der Bearbeitung, Auszahlung der Verkaufsplattformen und gültiger Rechnungsausstellung des Autors monatlich fällig.
  3. Alle Auszahlungen erfolgen für die Dauer der Gültigkeit dieses Vertrages.
  4. Anfallende Werbekosten abzgl. der Umsatzsteuer durch die Plattform Amazon Advertising und Facebook werden mit den Nettoeinnahmen verrechnet. Werbeausgaben dürfen dem Autor niemals einzeln berechnet werden, sondern nur vor Gewinnausschüttung an den Autor, mit den vereinnahmten Beträgen verrechnet werden.

 

§ 7 Autorenrabatt

Der Autor darf Druckexemplare des Werkes zu 50% Autorenrabatt beziehen und diese eigenständig verkaufen oder verschenken. Der Autorenrabatt bezieht sich auf den Bruttoverkaufspreis, sodass dem Autor inklusive Mehrwertsteuer 50% des Bruttoverkaufspreises berechnet werden.

 

§ 8 Mitspracherecht

  1. Der Autor erhält ein Mitspracherecht in Bezug auf verschiedene Aspekte der Buchproduktion und -vermarktung, welches sich insbesondere auf die grafische Gestaltung des Buches (einschließlich Cover und Buchsatz), die Konzeptionierung, den Inhalt verkaufsoptimierter Texte, den Klappentext sowie die Titelfindung erstreckt. Dieses Mitspracherecht umfasst das Recht, Wünsche und Vorstellungen vor der Erstellung der jeweiligen Bestandteile zu äußern, sowie Feedback zu vorliegenden Entwürfen zu geben. Der Verleger verpflichtet sich, diese Wünsche und Anmerkungen vollumfänglich zu prüfen und zu berücksichtigen, stets unter der Maßgabe, die Prognostizierbarkeit des Bucherfolges nicht zu mindern.
  2. Obgleich das Feedback des Autors wertgeschätzt und in Erwägung gezogen wird, behält sich der Verleger das Recht vor, die finale Entscheidung in den genannten Bereichen zu treffen, um die Eintrittswahrscheinlichkeit kommunizierter Ziele und erwarteter Ergebnisse bestmöglich zu steigern. Die Wünsche und Vorstellungen des Autors werden dabei im maximal möglichen Umfang berücksichtigt, vorausgesetzt, sie stehen nicht im Widerspruch zu den strategischen und konzeptionellen Vorstellungen des Verlages.

 

§ 9 Sonstige Regeln

  1. Alle durch den Verleger zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen, einschließlich Formatvorlagen, Vorlagen für die Beschreibungs- und Verkaufstexte, Video-Tutorials, Projektbeschreibungen und Informationen rund um Marketingmaßnahmen werden ab dem Tag der Annahme des Angebotes durch den Autor vertraulich behandelt und dürfen vom Autor nur im Rahmen dieser vereinbarten Kooperation verwendet werden. Der Verleger versichert, zur Nutzung und Verwertung berechtigt zu sein, keine Rechte Dritter zu verletzen und den Autor bei einer Inanspruchnahme durch Dritte freizustellen.
  2. Das Projekt darf nicht von einzelnen Plattformen entfernt oder gänzlich aus dem Verkauf genommen werden, es sei denn beide Parteien stimmen dem einvernehmlich und schriftlich zu. Dies gilt nur solange die Dienstleistung gemäß dem Angebot fortgesetzt wird.
  3. Der Autor verpflichtet sich, über den Inhalt dieser Vereinbarung Dritten gegenüber Stillschweigen zu wahren.
  4. Das Projekt wird größtenteils im Print on Demand Verfahren gedruckt.
  5. Im Falle einer nicht nur vorübergehenden Accountsperrung des Verlegers für einen der Distributoren, die nicht innerhalb von 3 Monaten aufgehoben wird und damit einhergehend einer Unterbrechung des Verkaufes der erstellten Werke, wird das Werk zu den gleichen Konditionen neu veröffentlicht.
  6. Der Autor ist mit Kontaktaufnahme des Verlagshauses mit allen möglichen Fernkommunikationsmitteln einverstanden. Er kann einzelnen Kommunikationsmitteln durch E-Mail an: info@verlagshaus-stopfer.de widersprechen.
  7. Der Autor sichert zu, Urheber der Werke zu sein und/oder das Recht zur ausschließlichen Übertragung der Nutzungsrechte innezuhaben. Damit versichert der Autor weiter, dass durch die Übertragung der Nutzungsrechte keine Rechte Dritter verletzt werden. Sollte für die Übertragung die Zustimmung Dritter erforderlich sein, so erklärt der Autor, dass diese Zustimmung vorliegt. Der Autor erklärt ausdrücklich, dass keine der Rechtseinräumungen entgegenstehenden Nutzungsrechte an den jeweiligen Werken an Dritte vergeben wurden.

 

§ 10 Haftung

Das Verlagshaus Stopfer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Darüber hinaus haftet das Verlagshaus Stopfer auch bei einfacher Fahrlässigkeit, einschließlich einfacher Fahrlässigkeit unserer Vertreter und Erfüllungsgehilfen, für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sogenannte Kardinalspflicht).

 

§ 11 Gegenseitige Rücksichtnahme in der laufenden Geschäftsbeziehung

  1. Die Parteien werden während der laufenden Geschäftsbeziehung die zwischen guten Geschäftspartnern üblichen Verhaltensweisen beachten und bei Äußerungen über den Verlag, die notwendige Zurückhaltung wahren. Der Autor wird auch anderen Autoren und den Mitarbeitern des Verlages gegenüber, angemessenen Respekt zeigen.
  2. Bei schuldhaften Zuwiderhandlungen ist nach einmaliger Mahnung das Verlagshaus Stopfer berechtigt, den Zugang des Autors zu Programminhalten und anderen vereinbarten Dienstleistungen vorübergehend oder dauerhaft auszusetzen, soweit diese nicht zur Aufrechterhaltung des Vertrages unbedingt notwendig sind. Der Autor bleibt in einem solchen Fall verpflichtet, die eigenen sich aus dem Angebot ergebenden Verpflichtungen weiter zu erfüllen.
  3. Das Verlagshaus Stopfer behält sich bei Verletzung von Betriebs-, Geschäftsgeheimnissen und Urheberrechten sowie bei falschen Behauptungen und/oder diffamierenden Aussagen über den Verlag auch die Einleitung zivilrechtlicher Schritte und die Stellung eines Strafantrags vor.

 

§ 12 Erfüllung der Pflichten aus dem Angebot

  1. Das Verlagshaus Stopfer wird die vereinbarten Tätigkeiten gemäß dem Angebot mit größtmöglicher Sorgfalt durchführen. Es ist dabei berechtigt, diese Tätigkeiten auch mit Hilfe externer Personen und Dienstleister zu erledigen.
  2. Kann das Verlagshaus Stopfer aus Gründen, die im Einflussbereich des Autors liegen, eigene Plichten nicht erfüllen, besteht der Vergütungsanspruch gegen den Autor fort.
  3. Der Autor nimmt zur Kenntnis, dass das Verlagshaus Buchgewinne nicht garantiert und ist sich der Tatsache bewusst, dass der Verlag keine Kontrolle über das Marktgeschehen in einem freien Markt hat. Der Verlag erfüllt seine Aufgaben mit größter Sorgfalt, um Wahrscheinlichkeiten für Bucherfolge zu maximieren. Sollte das Buch dennoch keine Gewinne erzielen, entsteht dem Autor kein Anspruch auf Erstattung gezahlter Beiträge.

 

§ 13 Abtretung der Forderungen

Der Vertragspartner ist darüber informiert, dass die durch den Auftrag entstehenden Forderungen an die Meridiem Finanz GmbH, Kieshecker Weg 240, 40468 Düsseldorf, sowie an ein refinanzierendes Institut abgetreten werden können, wobei diese Unternehmen dann unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen auch berechtigt sind, die in Zusammenhang mit den abgetretenen Forderungen stehenden Daten zu speichern, zu verarbeiten oder zu nutzen und Auskünfte der SCHUFA Holding AG in Wiesbaden einzuholen. Mail: info@meridiem-finanz.de Tel: 06331 53 18 65 2 Dem Vertragspartner ist bekannt, dass Zahlungen ausschließlich auf das auf den Rechnungen angegebene Zahlungskonto zu leisten sind.

 

§ 14 Vertragsfortsetzung bei Änderungen im Verlag

Durch die Änderung des Namens, der Rechtsform oder des Außenauftritts des Verlagshauses Stopfer wird der Inhalt des vom Autor angenommenen Angebotes und die Geltung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt und setzt sich mit dem Verlagshaus Stopfer unter dessen neuen Firmennamen unverändert fort.

 

§ 15 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Gerichtsstand ist – soweit rechtlich zulässig – Frankfurt am Main.